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| Wir sind in Rahmen unserer Sprechstunden ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Terminanfrage für Sie da.Die Sprechstunden sind Montags,Dienstags,Donnerstags und Freitags von 7.15-11.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr .Nachmittags ist Annahmeschluß um 16.30 Uhr.Mittwochs finden nach Vereinbarung Auftragsgutachten für die Rentenversicherunsträger und die Sozialgerichte,auch nach § 109 SGG 5 statt. |
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